online Scheidung

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Online Scheidung

Eine Online Scheidung ohne das Erscheinen vor Gericht gibt es das nicht!

Der Scheidungstermin muss zwingend vor Gericht in Anwesenheit beider Eheleute und mit mindestens einem Anwalt durchgeführt werden.

Online kann aber die Beauftragung des Anwalts und die notwendige Korrespondenz erfolgen.

Die Unterlagen können "online", also per Mail eingereicht werden;dies betrifft besonders die Unterlagen zum Versorgungsausgleich, die zwingend mit einer Scheidung vorgelegt werden müssen.


Ich biete Ihnen auch das an.

Besser ist es aber, einen persönlichen Termin zur Bevollmächtigung und zur Beauftragung, die Scheidung durchzuführen. Dabei lernen wir uns kennen und Sie können mich jederzeit ansprechen, wenn Fragen auftauchen. Ich erkläre Ihnen den Ablauf des Verfahrens und des Scheidungstermins und beantworte Ihre Fragen. Die weitere Korrespondenz erfolgt in der Regel per Mail. Ich bin aber auch telefonisch für Sie erreichbar.

Ich begleite und unterstütze Sie dann natürlich auch bei dem Scheidungstermin vor Gericht.


Abgerechnet wird dann nach dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  - in gleicher Höhe übrigens wie bei einer "Online-Scheidung", die persönliche Begegnung erhöht die Gebühr nicht!


So viel Online wie rechtlich möglich, aber mit persönlicher Betreuung und natürlich Begleitung vor Gericht.

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