Eine Scheidung ist erst möglich nach Ablauf des Trennungsjahres. Diese Trennung muss endgültig sein und die Eheleute müssen die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnen. Eine Trennung ist auch innerhalb der Wohnung möglich wenn keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen und man die Trennung besprochen hat.
Mit der Scheidung müssen die Versorgungsanwartschaften – also die Renten – geklärt und aufgeteilt werden. Dies
wird „von Amts wegen“ durchgeführt, das Gericht veranlasst alles Notwendige, ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich.
Ob und worüber bei dem Scheidungstermin noch verhandelt wird liegt an den Eheleuten. Dies bedeutet: Thema vor Gericht ist nur das, worüber Sie sich nicht einig sind.
Wenn keine weiteren Anträge eingehen wird die Ehe nach Durchführung des Versorgungsausgleichs geschieden.
Selbstverständlich sollte mit der Scheidung alles geregelt sein. Dies kann jedoch außergerichtlich erfolgen und muss
nicht gerichtlich geltend gemacht werden.
Weitere Regelungen notwendig?
Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat – über alle diese Punkte sollten Sie sich einig werden. Dies ist außergerichtlich und auch schon vor der Scheidung möglich.
Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich das erforderliche Wissen, Sie hierbei zu beraten und zu unterstützen.
Gerne erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen für eine Scheidung und das Vorgehen persönlich.
Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Einer der Eheleute stellt dann über die AnwältIn den Antrag bei Gericht, der andere Ehepartner stimmt zu.
Das spart Kosten.
Vor Gericht wird nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt, also die Rentenanwartschaften geteilt. Ein zweiter Anwalt ist nicht erforderlich.
Der Scheidungstermin vor Gericht dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
Über 90 % „meiner“ Scheidungen sind einvernehmlich!
Marion Wolf
Rechtsanwältin, Mediatorin (zertifiziert)
Fachanwältin für Familienrecht
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